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Offiziere der Reserve
Reserveoffiziere werden wie Offiziere im Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit in Führungs- und Stabsverwendungen eingesetzt. Ihre Aufgaben unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der aktiven Offiziere. Dies erfordert eine vergleichbare Ausbildung. Diese Forderung ist Leitgedanke der Ausbildung zum Reserveoffizier.
Als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes (ROA) kann bei Eignung, sofern das
30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, zugelassen werden:
während der Dienstzeit, wer
- Grundwehrdienst, Wehrdienst in der Verfügungsbereitschaft oder freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leistet oder bis zu einer Dauer von 24 Monaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen ist,
- das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
- an einer Auswahl im Heer mit Erfolg teilgenommen hat
nach bzw. mit Ablauf der Dienstzeit oder einer Wehrübung, wer
- eine Unteroffizierausbildung mit der Beförderung zum Unteroffizier erfolgreich abgeschlossen hat,
- das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
- an einer Auswahl im Heer mit Erfolg teilgenommen hat.
Kernelemente im Ausbildungsgang zum Reserveoffizier sind ein viermonatiger Offizieranwärterlehrgang, ein achtwöchiger Zugführlehrgang an einer Truppenschule und der Reserveoffizierlehrgang an der Offizierschule des Heeres.
Die Ausbildung wird nach bestandener Offizierprüfung mit der Beförderung zum Leutnant frühestens 36 Monate nach Eintritt in die Bundeswehr abgeschlossen.
Unteroffiziere der Reserve
Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Heeres hängen nicht zuletzt vom fachlichen Können, aber auch von der Einstellung seiner Unteroffiziere ab. Der Unteroffizier der Reserve soll seine im zivilen Berufsleben erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nach Möglichkeit in seine Mobilmachungsverwendung einfließen lassen, seine Qualifikation als Führer und Ausbilder durch entsprechende Lehrgänge während seiner Wehrübungen verbessern und die benötigten Fachkenntnisse für seine Funktion als Spezialist vertiefen.
Soldaten, die Grundwehrdienst, Wehrdienst in der Verfügungsbereitschaft oder freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten, und Angehörige der Reserve können bei Bedarf und Eignung als Anwärter für eine Laufbahn der Unteroffiziere der Reserve zugelassen werden, wenn sie
- sich in einem Gefreitendienstgrad befinden,
- die Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben oder das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen und
- das 40. Lebensjahr in Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung darüber hinaus
- noch nicht vollendet haben.
Die Ausbildung zum Unteroffizier der Reserve wird von den Unteroffizierlehrkompanien (ULK) in 4 Wochen durchgeführt. Der Lehrgang kann entweder zum Ende des Wehrdienstes oder im Rahmen einer Wehrübung besucht werden. Er schließt mit der Unteroffizierprüfung zum Sicherungsunteroffizier ab.
Die weitere militärfachliche Ausbildung erfolgt in Verwendungslehrgängen an den Truppenschulen oder als Ausbildung am Arbeitsplatz.
Mannschaften der Reserve
Die ganz überwiegende Mehrzahl der in der Alarmreserve beorderten Reservisten sind Mannschaftsdienstgrade. Neben den Offizieren und Unteroffizieren der Reserve leisten sie einen bedeutenden Beitrag, um die Aufwuchsfähigkeit des Heeres zu gewährleisten. Auch sie müssen daher in angemessenem Umfang im Rahmen verfügbarer Wehrübungstage in Übung gehalten werden.
Bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikation können sie in die Laufbahngruppe der Offiziere bzw. Unteroffiziere aufsteigen.
1. Wechsel in die Laufbahn der Offiziere
Anträge von Soldaten, die sich während ihrer Wehrdienstzeit um die Zulassung als Reserveoffizieranwärter
(ROA) bewerben, werden bei Bedarf, Eignung, entsprechenden dienstlichen Leistungen und bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch ihren Truppenteil unter Hinzufügung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen dem Personalamt der Bundeswehr (PersABw) zur Bearbeitung vorgelegt.
2. Wechsel in die Laufbahn der Unteroffiziere
Soldaten, die in der Laufbahn der Mannschaften Wehrdienst leisten oder geleistet haben, können bei Bedarf, Eignung, entsprechenden dienstlichen Leistungen und bei Vorliegen aller Voraussetzungen im Wege des Laufbahnwechsels auf Antrag als Unteroffizieranwärter übernommen werden.
Desgleichen können Soldaten freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten und bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen als Anwärter für die Laufbahn der Unteroffiziere der Reserve zugelassen werden.
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