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Personalumfang des
Heeres
Der Verteidigungsumfang des Heeres setzt sich zusammen aus den aktiven Soldaten (derzeit ca. 231.000) und der Alarmreserve (derzeit ca. 274.000), die alle im Rahmen des Verteidigungsumfanges Beorderten umfasst.
Im Verteidigungsumfang enthalten sind zwei besondere Kategorien
- die Führerreserve und die Einsatzreserve. Die Führerreserve (1.300 DP) besteht je zur Hälfte aus mobilmachungseingeteilten aktiven Offizieren/Unteroffizieren sowie beorderten Offizieren/Unteroffizieren der Reserve. Der rund 7.300 Mann starken Einsatzreserve gehören Alarmreservisten an, die sich verpflichten, mindestens 72 Wehrübungstage innerhalb von 3 Jahren abzuleisten. Die Einsatzreserve soll einerseits das Herstellen der Einsatzbereitschaft nichtaktiver Truppenteile in einer Krise gewährleisten und andererseits den Krisenreaktionskräften Ergänzungspersonal verfügbar machen. Sie setzt sich deshalb überwiegend aus dem Führungspersonal eines nichtaktiven Truppenteils zusammen.
Außerhalb des Verteidigungsumfanges stehen dem Heer in der Beorderungsreserve weitere 20.900 Dienstposten für
freiwillige Reservisten zur Verfügung. Die Beorderungsreserve bildet eine zusätzliche Reserve an Führungs- und Funktionspersonal und bietet zusätzliche, der Alarmreserve gleichgestellte Beorderungsmöglichkeiten.
Die nicht beorderten Wehrpflichtigen gehören der Allgemeinen Reserve an. Diese umfasst die bereits gedienten
Reservisten der Ersatzreserve und die noch nicht gedienten, jedoch bereits gemusterten Wehrpflichtigen der Personalreserve.
Offiziere und Unteroffiziere werden im Durchschnitt zu mindestens 12 Wehrübungstagen in 2 Jahren im Rahmen von
Einzel- und Truppenwehrübungen herangezogen. Mannschaften leisten im Frieden Wehrübungen zur Unterstützung des Führungs- und Funktionspersonals, die grundsätzlich alle 4 Jahre vorrangig als Truppenwehrübungen auf
Einheits- und Teileinheitsebene durchgeführt werden. Für Mannschaften, die nicht zum Funktionspersonal gehören und somit nur im Hauptlauf einer Übung eingesetzt sind, dauern Truppenwehrübungen nicht länger als 6 Tage.
Fortbildung der Reservisten
Ähnlich wie bei den aktiven Soldaten, die im Laufe ihrer Dienstzeit von Zeit zu Zeit die "Schulbank" drücken müssen, ist auch für Reservisten die Bereitschaft zur Fortbildung eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Wahrnehmung höher bewerteter Aufgaben.
An allen Planungen für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden die Reservisten grundsätzlich beteiligt. Reservisten können bei ihren Vorgesetzten die Teilnahme an Weiterbildungslehrgängen beantragen, wenn diese für ihre Verwendung notwendig und förderlich sind. Zusätzlich können sie durch freiwillige Wehrübungen oder Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen ihren Ausbildungsstand erhöhen.
Die lehrgangsgebundene Fortbildung der Reservisten wird im Wesentlichen an den Schulen des Heeres, teilweise auch an Schulen der Streitkräfte durchgeführt. Einzelheiten zu den Lehrgängen enthalten die Lehrgangskataloge. Der Lehrgangskatalog der Schulen des Heeres weist Lehrgänge für Reservisten besonders aus.
Lehrgangskataloge, wie auch die grundlegenden Verwendungskonzepte für Reserveoffiziere und
-unteroffiziere, können bei den Kalender führenden Dienststellen eingesehen werden.
Stamm- und Aufwuchs-Beziehungen/Patenschaften
Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen für die Wehrübungstätigkeit gehört auch die Zuordnung der nichtaktiven Truppenteile und Stäbe des Heeres zu
Stamm- und Aufwuchs-Beziehungen bzw. zu Patenschaften.
Um die Kommandobehörden in die Lage zu versetzen, die Einsatzbereitschaft ihrer aktiven, teilaktiven und nichtaktiven Truppenteile sowie der Stäbe in der vorgegebenen Zeit auf einem möglichst hohen und gleichmäßigen Niveau geschlossen herstellen zu können, haben nahezu alle Truppenteile und Stäbe
Stamm- Aufwuchs-Beziehungen oder Patenschaften eingenommen. Dies bedeutet, dass ein aktiver Truppenteil/Stab (Stammtruppenteil) für einen nichtaktiven Truppenteil/Stab (Aufwuchstruppenteil) der gleichen Truppengattung die volle Verantwortung zur Sicherstellung des Aufwuchses und zur Vorbereitung der Krisenausbildung übertragen bekommt und alle notwendigen Maßnahmen zum Herstellen der Einsatzbereitschaft im Frieden und in der Krise unterstützt; dazu gehört auch die Organisation und Unterstützung der Wehrübungstätigkeit in Einzel und Truppenwehrübungen.
Aufwuchsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Truppe werden maßgeblich vom fachlichen Können und der Leistungsbereitschaft ihrer Führer geprägt. Dies gilt auch für Offiziere der Reserve.
Gefordert sind Offiziere, die ihre Führungsqualitäten auf allen Führungsebenen durch Lehrgänge und den Einsatz in
entsprechenden Funktionen verbessern, sich moderne Ausbildungsmethoden aneignen und ihr fachliches Können
steigern. Dies verlangt neben der Bereitschaft zu ununterbrochener Weiterbildung in allen militärischen Belangen
auch den Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit. Hohen Stellenwert besitzt auch die Mittlerfunktion der
Offiziere der Reserve zur Bevölkerung. Sie sollen befähigt sein, in ihrem zivilen Umfeld zur sachgerechten Information beizutragen und verteidigungspolitische Interessen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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